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   BVerwG, 10.12.1970 - II C 5.66   

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https://dejure.org/1970,252
BVerwG, 10.12.1970 - II C 5.66 (https://dejure.org/1970,252)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1970 - II C 5.66 (https://dejure.org/1970,252)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1970 - II C 5.66 (https://dejure.org/1970,252)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Arglistige Täuschung des Antragsstellers - Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf - Verfahren bei der Anfechtung von Willenserklärungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 37, 19
  • MDR 1971, 687
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 08.07.1966 - VII C 192.64

    Empfehlung eines Bürgermeisters zu Gemeinderatswahl

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1970 - II C 5.66
    In der Bestellung des Berichterstatters ist der Vorsitzende grundsätzlich frei (BVerfGE 18, 344 [351]; BVerwGE 24, 315 [317]), es sei denn, daß die Mitwirkung der Mitglieder des Spruchkörpers an den einzelnen Verfahren von der Person des jeweiligen Berichterstatters abhängig gemacht ist (BVerwG, Urteil vom 8. November 1967 - BVerwG IV C 154.65 - [DVBl. 1968, 110]); daß dies hier der Fall gewesen sei, hat die Revision nicht in einer der Vorschrift des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO genügenden Weise dargetan.

    Das entspricht auch, der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 24, 315 [316]; ferner Urteile vom 8. November 1967 - BVerwG IV C 154.65 - [NJW 1968, 811] und vom 22. Oktober 1968 - BVerwG VI C 77.64 -).

  • BVerwG, 08.11.1967 - IV C 154.65

    Ablehnung des Antrages auf eine Baugehmigung - Rechtmäßigkeit der angefochtenen

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1970 - II C 5.66
    In der Bestellung des Berichterstatters ist der Vorsitzende grundsätzlich frei (BVerfGE 18, 344 [351]; BVerwGE 24, 315 [317]), es sei denn, daß die Mitwirkung der Mitglieder des Spruchkörpers an den einzelnen Verfahren von der Person des jeweiligen Berichterstatters abhängig gemacht ist (BVerwG, Urteil vom 8. November 1967 - BVerwG IV C 154.65 - [DVBl. 1968, 110]); daß dies hier der Fall gewesen sei, hat die Revision nicht in einer der Vorschrift des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO genügenden Weise dargetan.

    Das entspricht auch, der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 24, 315 [316]; ferner Urteile vom 8. November 1967 - BVerwG IV C 154.65 - [NJW 1968, 811] und vom 22. Oktober 1968 - BVerwG VI C 77.64 -).

  • BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1970 - II C 5.66
    In der Bestellung des Berichterstatters ist der Vorsitzende grundsätzlich frei (BVerfGE 18, 344 [351]; BVerwGE 24, 315 [317]), es sei denn, daß die Mitwirkung der Mitglieder des Spruchkörpers an den einzelnen Verfahren von der Person des jeweiligen Berichterstatters abhängig gemacht ist (BVerwG, Urteil vom 8. November 1967 - BVerwG IV C 154.65 - [DVBl. 1968, 110]); daß dies hier der Fall gewesen sei, hat die Revision nicht in einer der Vorschrift des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO genügenden Weise dargetan.
  • BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvR 498/62

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung der Spruchkörper

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1970 - II C 5.66
    Denn eine gegen diese Grundrechtsnorm verstoßende Überbesetzung liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (erst) dann vor, wenn sie es gestattet, "in zwei personell voneinander verschiedenen Sitzgruppen Recht zu sprechen" (BVerfGE 18, 65 [70] mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 214/59
    Auszug aus BVerwG, 10.12.1970 - II C 5.66
    Das wäre zwar unschädlich, wenn es sich um einen Mangel handeln würde, den das Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen hat; zu diesen Mängeln gehören aber nicht solche in der Besetzung des Gerichts (Heussner in NJW 1961, 1189 [BGH 21.12.1960 - VIII ZR 214/59] mit Hinweisen; BArbG, Urteil vom 28. September 1961 - 2 AZR 32/60 - [NJW 1962, 318]; BFH, Beschluß vom 5. März 1970 - RV 135/60 - [NJW 1970, 1896]).
  • BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 32/60

    Berufungsgericht - Vorschriftsmäßige Besetztung - Revisionsgericht - Amtsprüfung

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1970 - II C 5.66
    Das wäre zwar unschädlich, wenn es sich um einen Mangel handeln würde, den das Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen hat; zu diesen Mängeln gehören aber nicht solche in der Besetzung des Gerichts (Heussner in NJW 1961, 1189 [BGH 21.12.1960 - VIII ZR 214/59] mit Hinweisen; BArbG, Urteil vom 28. September 1961 - 2 AZR 32/60 - [NJW 1962, 318]; BFH, Beschluß vom 5. März 1970 - RV 135/60 - [NJW 1970, 1896]).
  • BFH, 05.03.1970 - V R 135/68

    Substantiiertes Vorbringen - Mitglied des erkennenden Gerichts - Hinderungsgrund

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1970 - II C 5.66
    Das wäre zwar unschädlich, wenn es sich um einen Mangel handeln würde, den das Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen hat; zu diesen Mängeln gehören aber nicht solche in der Besetzung des Gerichts (Heussner in NJW 1961, 1189 [BGH 21.12.1960 - VIII ZR 214/59] mit Hinweisen; BArbG, Urteil vom 28. September 1961 - 2 AZR 32/60 - [NJW 1962, 318]; BFH, Beschluß vom 5. März 1970 - RV 135/60 - [NJW 1970, 1896]).
  • BVerwG, 15.04.1969 - II C 97.65

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bei Wohnsitznahme des Beamten im Ausland

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1970 - II C 5.66
    Das Revisionsvorbringen, der Kläger habe den Entschluß, die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zu beantragen, zweifelsfrei erkennbar, im Zustand einer heftigen seelischen Erregung gefaßt, ohne diese Erregung würde er ihn nicht gefaßt haben, es liege also ein Sachverhalt vor, der die Annahme des Entlassungsantrages durch den Beklagten fürsorgepflichtwidrig erscheinen lassen könnte (vgl. BVerwGE 32, 1 [BVerwG 15.04.1969 - II C 97/65]), muß ebenfalls an den tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil scheitern.
  • BVerwG, 23.06.1967 - II B 17.67

    Parteiänderung als eine sachdienliche Klageänderung - Beibehaltung der

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1970 - II C 5.66
    Die Rüge, das erstinstanzliche Urteil sei zu Unrecht von der Zweiten anstatt von der Ersten Kammer des Verwaltungsgerichts binden erlassen worden, kann im Revisionsverfahren schon deshalb nicht mit Erfolg erhoben werden, weil das Revisionsgericht nur auf diejenigen Verfahrensmängel einzugehen hat, auf denen das angefochtene Urteil - hier also das Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 1. Oktober 1965 - beruhen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 19. Oktober 1965 - BVerwG II B 97.64 - und vom 23. Juni 1967 - BVerwG II B 17.67 - sowie Urteil vom 8. Juli 1966 - BVerwG VI C 50.64 -).
  • BVerwG, 20.09.1965 - IV CB 25.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1970 - II C 5.66
    Dieses Vorbringen reicht zur ordnungsgemäßen Erhebung der in Rede stehenden Rüge nicht aus (BVerwG, Beschluß vom 20. September 1965 - BVerwG IV CB 25.65 - [Buchholz 424.01 §§ 139 ff. FlurbG Nr. 2]).
  • BVerwG, 22.10.1968 - VI C 77.64

    Rechtsmittel

  • VG Bayreuth, 17.05.2013 - B 5 K 11.1032

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit auf eigenen Antrag;

    Es besteht ein öffentliches Interesse an einer alsbaldigen Klärung des beamtenrechtlichen Status einer Person (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.1970, II C 5.66).

    Die Anfechtung des Entlassungsantrags hätte zudem unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern geschehen müssen (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.1970, II C 5.66).

  • BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 4.80

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe

    Darüber hinaus kann etwa der Beamte seinen Antrag auf Entlassung (§ 30 Abs. 1 BBG) auch dann noch wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung anfechten (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1970 - BVerwG 2 C 5.66 - [Buchholz 232 § 30 BBG Nr. 6 = ZBR 1971, 88]), wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen und die auf den Antrag verfügte Entlassung schon wirksam geworden ist.
  • VG Schleswig, 07.11.2014 - 12 A 27/14

    Anspruch auf Wiedereinstellung in das Beamtenverhältnis nach einseitig

    Zwar ist die Anfechtungserklärung wegen Irrtums oder widerrechtlicher Drohung analog §§ 119, 123 BGB unverzüglich gemäß § 121 Abs. 1 BGB erfolgt (zu diesem Erfordernis BVerwG, Urteil vom 10.12.1970 - II C 5.66 - BVerwGE 37, 19 ff.).
  • BGH, 02.02.2000 - RiZ(R) 3/99

    Anfechtung eines Entlassungsantrages

    Falls die Entscheidungsfreiheit des Richters in einem solchen Fall durch widerrechtliche Drohung des Dienstherrn beeinflußt worden ist, fehlt es nicht an einem Entlassungsantrag, dieser ist vielmehr nur nach § 123 BGB anfechtbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1982 - 2 C 4.80 - ZBR 1983, 191 f.; BVerwGE 37, 19 ff.).

    aa) Die Anfechtung des Entlassungsantrags eines Beamten oder Richters ist auch bei arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung unverzüglich zu erklären (vgl. BVerwGE 37, 19 ff.; Fürst GKÖD, BBG, K § 30 Rdn. 12).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2001 - 4 S 1081/00

    Versetzung: Einverständniserklärung des aufnehmenden Dienstherren - Anfechtung

    § 124 Abs. 1 BGB ist insoweit nicht einzuhalten (vgl. Urteil des Senats vom 05.05.1987, a.a.O., unter Hinweis auf BVerwGE 37, 19; BVerwG, Beschluss vom 04.03.1992, a.a.O.).
  • VG Frankfurt/Main, 13.07.2000 - 9 E 2710/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss die Anfechtungserklärung jedoch stets unverzüglich ab Bekanntwerden der Anfechtungsgründe oder dem Ende der Zwangslage abgegeben werden (BVerwGE 37, 19, 20; Hess. VGH, ES 1, 42, 46 f.).

    § 124 Abs. 1 BGB gilt insoweit nicht (BVerwGE 37, 19, 20; OVG NW DVBl. 1952, 605, 608).

  • VG Augsburg, 15.02.2018 - Au 2 E 18.4

    Landesbeamter, Beamtenverhältnis auf Widerruf, Entlassung, Entlassungsantrag,

    Die Anfechtungserklärung muss unabhängig vom Anfechtungsgrund ohne schuldhaftes Zögern gegenüber dem Dienstherrn erklärt werden (BVerwG, U.v. 10.12.1970 - II C 5.66 - BVerwGE 37, 19).
  • BVerwG, 04.03.1992 - 2 B 18.92

    Anforderungen an die Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung für einen Beamten -

    Im übrigen würde es, wenn man von der grundsätzlichen Möglichkeit einer Anfechtung des der Verfügung zugrunde liegenden Antrages in entsprechender Anwendung des § 123 BGB ausgeht, an der dann gebotenen unverzüglichen Erklärung der Anfechtung (vgl. dazu BVerwGE 37, 19) fehlen.
  • BVerwG, 16.01.1973 - II B 33.71

    Aussprechen einer vorsorglichen zweiten Entlassung gegenüber einem schon

    In dem Fall, der der Entscheidung BVerwGE 37, 19 des Senats zugrunde liegt, erstreckte sich die Rechtsmittelbelehrung übrigens ebenfalls nicht auf diese Möglichkeit.
  • BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 30.76

    Erteilung einer Einfuhrlizenz - Anfechtung wegen Irrtum - Verschulden - Verfall

    Das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. BVerwGE 37, 19 [20]) hat bei Beamtenanstellungen und -entlassungen die Anfechtung der Anträge wegen Drohung oder arglistiger Täuschung zugelassen; es hat aber in anderem Zusammenhang offengelassen (Urteil vom 29. Juli 1976 - BVerwG 3 C 60.75 -, Buchholz 316 § 22 VwVfG Nr. 1), in welchem Umfange auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts im allgemeinen eine Anfechtung von öffentlich-rechtlichen Willenserklärungen möglich ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1994 - 7 A 12483/93
  • BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 88/88

    Anerkennung und Leistung von Mehrkostenzuschüssen (MKZ) für Förderungszeiten -

  • VG München, 06.04.2016 - M 5 K 15.4012

    Rücknahme und Anfechtung eines Entlassungsantrages aus dem Beamtenverhältnis auf

  • VG München, 07.10.2015 - M 5 K 14.5297

    Abgewiesene Klage

  • VG Aachen, 02.10.2008 - 1 K 1903/05

    Entlassung aus dem Dienstverhältnis einer Steueramtsfrau mit dem Land

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.1990 - 4 S 2354/90

    Beamte: Teilzeitbeschäftigung aus arbeitsmarktpolitischen Gründen -

  • BVerwG, 01.09.1988 - 2 B 106.88

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Anfechtung einer

  • BVerwG, 17.02.1982 - 2 B 57.81

    Geltung der Grundsätze des Berufsbeamtentums bezüglich des Gebotes der

  • BVerwG, 24.03.1992 - 2 B 37.92

    Überprüfung einer Verfügung mit der der Dienstherr einem Bewerber bzw. Beamten

  • VG Hannover, 12.05.2014 - 13 A 7701/13

    Anfechtung; Anfechtungsfrist; Beamtenverhälnis; Bekanntgabe, wirksame;

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1988 - 11 S 1689/87

    Anfechtung einer Entlassung auf Verlagen im Beamtenrecht

  • VG Düsseldorf, 01.06.2005 - 6 K 641/05

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Erklärung des Verzichts auf eine erteilte

  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 19.03.2010 - 6/08
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